ARTIKELARCHIV
Quelle: Jeversches Wochenblatt, Rubrik: Aktuell, Ausgabe vom 16.10.2009
| Fünf Jahre Haft für Vergewaltigung von zwei 14-Jährigen |
| Weitere Anklagen gegen 53-Jährigen |
| Varel/Oldenburg/grp – Wegen Vergewaltigung von zwei Jungen hat das Oldenburger Landgericht am Donnerstag einen 53 Jahre alten Mann aus Varel zu einer Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.
Die beiden 14-jährigen Opfer gehören zu einer Gruppe von Jugendlichen und Kindern, die sich regelmäßig in der Vareler Wohnung des Angeklagten traf. Dort mussten sie Alkohol trinken, rauchen und Pornofilme anschauen. Die scheinbaren „Freizügigkeiten“, die die Kinder in der Wohnung des Angeklagten genossen, mussten sie teuer bezahlen.
Den Ermittlungen zufolge betrachtete der 53-Jährige die Kinder und Jugendlichen als Freiwild. Der Angeklagte soll sich über einen längeren Zeitraum an allen Kindern vergangen haben.
Für den Fall, dass sie etwas erzählen würden, drohte der 53-Jährige seinen jungen Opfern den Tod an. Die Anklage, die gesternvor dem Landgericht Oldenburg verhandelt wurde, erstreckt sich nur auf zwei 14-jährigen Jungen. Weitere Anklagen warten aber noch. Der ermittelnde Polizeibeamte sagte gestern, es seien wohl insgesamt zehn Kinder und Jugendliche, die von dem Angeklagten immer wieder vergewaltigt worden seien. Die Ermittlungen hätten sich äußerst schwierig gestaltet. Die Eltern der Kinder hätten es nicht wahrhaben wollen, dass ihre Jungen vergewaltigt worden seien, sagte der Beamte.
Weil die Beweislage wegen der stockenden Ermittlungen anfangs dünn war, musste der in der Zwischenzeit verhaftete Angeklagte wieder aus dem Gefängnis entlassen werden. Er hatte die Freiheit dann zur Flucht genutzt. Eine Handy-Ortung ergab, dass sich der 53-Jährige in Frankreich aufhielt. Ein internationaler Haftbefehl brachte ihn dann wieder ins Gefängnis. 1995 war der 53-Jährige wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Wann nun die nächsten Anklagen gegen ihn wegen der anderen Vergewaltigungen verhandelt wird, steht noch nicht fest.
Gestern legte der Angeklagte bezüglich der Fälle zum Nachteil der beiden 14-jährigen Jungen ein Geständnis ab. Er will zur Tatzeit viel getrunken haben. „Wir können in der Tat nicht feststellen, dass der Angeklagte homosexuell oder gar pädophil ist“, sagte gestern der Vorsitzende Richter Jaspert. |
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